Fahrzeuge von Rettungsdienst und Feuerwehr haben, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, sowohl Sonderrechte als auch Wegerecht. Das Wegerecht ordnet an, daß alle übrigen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen haben.

Die Sonderrechte umfassen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Parken im Parkverbot, Überfahren von Rotlicht, Fahren entgegen der Fahrtrichtung und Linksfahren! Dies alles unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit.

Doch wie verhalten Sie sich richtig?

Hier eine Zusammenstellung einiger unverbindlicher Tipps, wie sie zu unserer, zu ihrer und der Sicherheit aller etwas beitragen können!

Bitte halten Sie Feuerwehrzu- und -ausfahrten wirklich frei! Tragen Sie mit dazu bei, im Ernstfall keine entscheidende Zeit zu verschenken!